Planungs- und Konstruktionsarbeiten

Bei unseren Konstruktionsplanungen berücksichtigen wir selbstverständlich die Genehmigungspflicht gemäß der Landesbauordnung. Unsere Bauvorlagen und die Ausführungsplanung entsprechen damit grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Wir verfügen über die Berechtigung für die genehmigungspflichtige Planung und Ausführung folgender Bauwerke: 

  • Wohngebäude mit einem Vollgeschoß bis zu 150 m² Grundfläche 
  • eingeschossige gewerbliche Gebäude bis zu 250 m² Grundfläche und bis zu 5 m Wandhöhe 
  • land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude bis zu zwei Vollgeschosse und bis zu 250 m² Grundfläche

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