Planungs- und Konstruktionsarbeiten

Bei unseren Konstruktionsplanungen berücksichtigen wir selbstverständlich die Genehmigungspflicht gemäß der Landesbauordnung. Unsere Bauvorlagen und die Ausführungsplanung entsprechen damit grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Wir verfügen über die Berechtigung für die genehmigungspflichtige Planung und Ausführung folgender Bauwerke: