Planungs- und Konstruktionsarbeiten
Bei unseren Konstruktionsplanungen berücksichtigen wir selbstverständlich die Genehmigungspflicht gemäß der Landesbauordnung. Unsere Bauvorlagen und die Ausführungsplanung entsprechen damit grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Wir verfügen über die Berechtigung für die genehmigungspflichtige Planung und Ausführung folgender Bauwerke:
- Wohngebäude mit einem Vollgeschoß bis zu 150 m² Grundfläche
- eingeschossige gewerbliche Gebäude bis zu 250 m² Grundfläche und bis zu 5 m Wandhöhe
- land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude bis zu zwei Vollgeschosse und bis zu 250 m² Grundfläche